Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator sowie dessen jeweiliger Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis, auch für die jeweiligen Geschäftsführer, für die persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen abzuschließen.