| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin- bei Rechtsgeschäften zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |