| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ebenso ist jeder der Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters für Geschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. |