Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind zu Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschaft berechtigt.