Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind allgemein von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)