Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Jeder persönliche haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Vertretungsorgane sind befugt, Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem oder mehreren ihrer Gesellschafter im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen abzuschließen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem oder mehreren ihrer Gesellschafter im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen abzuschließen.