Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem oder mehreren ihrer Gesellschafter vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für ihre jeweiligen Geschäftsführer- mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und einem oder mehreren ihrer Gesellschafter abzuschließen.