Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft von jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftende Gesellschafterin - im Namen der Gesellschaft mit oder gegenüber der persönlich haftende Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen.