Zur Vertretung der Gesellschaft ist, sofern nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, dieser allein berechtigt. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich handelnd.
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befugnis besteht auch für die Geschäftsführer der Sutter Kapital- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH für Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Kommanditgesellschaft.