Die Betriebsleitung-MVZ vertritt den Eigenbetrieb im Rechtsverkehr (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EigAnVO).
Gegenstand
Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege insbesondere durch das Betreiben eines MVZ im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbingern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen.