Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (058)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Immobilien und von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, mit dem Ziel, das Vermögen in seiner Substanz zu erhalten und zu mehren.