| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Gesellschafter sind für folgendes gemeinsam zur Vertretung berechtigt: a) den Erwerb, Verfremdung, Vermietung, Belastung, Abtretung oder Nutzung jeglicher Immobilien, sowie die Gewährung und Abtretung von dinglichen Rechten, b) den Abschluss von Darlehen, Vergleichen, Bürgschaften, gütlichen Einigungen oder Vereinbarungen, c) die Beteiligung an und die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, d) die Ausführung aller Handlungen, die nicht unter den Gegenstand der Gesellschaft fallen, sowie den Abschluss von Geschäften, die nicht zu den üblichen Tätigkeiten der Gesellschaft zählen. |