Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft allein berechtigt unnd verpflichtet. Sie vertritt die Gesellschaft durch ihre zur Vertretung berechtigten Organe.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)