Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft von jeweils zwei persönlich haftenden Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.