| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter selbst sowie seine organschaftlichen Vertreter sind befugt Geschäfte der Komplementärin mit der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |