| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, sowie zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft betroffen sind. |