| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie seine organschaftlichen Vertreter, sind für Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der Gesellschaft von dem Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 1. Altn. BGB befreit. |