| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind sie und Ihre Geschäftsführer befreit, soweit Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern sowie zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft getroffen sind. |