| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |