| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter -sowie dessen jeweiliger organschaftlicher Vertreter - sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eingenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |