| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine organschaftlichen Vertretersing für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |