| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren organschaftliche Vertreter sind für alle Rechtshandlungen, die die persönlich haftende Gesellschafterin mit oder gegenüber der Kommanditgesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit |