| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie auch für Geschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin von den Beschränkungen aus § 181 BGB befreit. |