Zweck des Eigenbetriebes ist die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Tecklenburg als Festspielstadt sowie als staatlich anerkannter Kneipp- und Luftkurort. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung, Unterhaltung und Verwaltung der kurortrelevanten Infrastruktur wie Haus des Gastes, Kurpark, Kulturhaus, Legge, u.a., die Erhebung des Gästebeitrages (Kurbeitrag), den Ausbau und die Förderung des Fremdenverkehrs sowie die Durchführung von Veranstaltungen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen für das Stadtmarketing in allen vier Ortsteilen zzgl. des Altstadtmanagements im Rahmen der historischen Stadt und Ortskerne.