| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere bestellt, so wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschaft ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter einers Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |