| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft und Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |