| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin - durch ihre satzungsmäßig bestellten Organe - berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |