| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der Gesellschaft und auch für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den GmbH-Geschäftsführern ist die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe befugt, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |