| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt, wenn er nicht von der Vertretung ausgeschlossen oder bestimmt ist , dass er die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Gesellschafter oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertritt. |