Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft -soweit nichts anderes eingetragen ist- stets einzeln und zwar mit der Befugnis -auch für seine jeweiligen Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.