Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.