mit der Befugnis für die persönlich haftende Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.