| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, dann ist auch jeder Geschäftsführer dieser GmbH befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte abzuschließen. |