| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönliche haftende Gesellschaft vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie im Falle einer GmbH auch dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |