| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter dieser persönlich haftenden Gesellschafter vorzunehmen. |