| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist einzelvertretungsberechtigt und hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Geschäftsführern der persönlichen haftenden Gesellschafterin ist für Rechtsgeschäfte zwischen dieser und der Gesellschaft die Befugnis erteilt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen |