| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftenden Gesellschafter, bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern, jeweils einzeln, vertreten. Einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern kann einschließlich ihrer jeweiligen Geschäftsführer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt werden. |