| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Sie ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |