Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Abrufuhrzeit
04:17:07
Abrufdatum
2025-09-21
Letzte Eintragung
2008-12-15
Anzahl Eintragungen
2
Basisdaten Register
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Johann Schneider und Sohn e. K. Inhaber Georg August Schneider