| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden zwischen der Kommanditgesellschaft einerseits und der persönlich haftenden Gesellschafterin oder Kommanditgesellschaften, an denen diese als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, andererseits. |