| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt, jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sofern der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist, sind deren Geschäftsführer für die Geschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters abzuschließen,. |