Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Scampolo GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.