Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Einem Gesellschafter und seinen Geschäftsführern kann jeweils durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)