| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder seiner Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafters befreit. |