| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der Komplementärin befreit. |