| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist stets einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |