| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für Rechtsgeschäfte der persönlich haftenden Gesellschafterin mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |