| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin kann durch Gesellschafterbeschluß Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |