Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Hat die Gesellschaft nur einen Liquidator, so vertritt dieser allein. Hat die Gesellschaft mehrere Liquidatoren, so wird sie durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Einzelnen Liquidatoren kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auch dann Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden, wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind. Einzelnen Liquidatoren kann ferner Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt werden.
die Reconstruckt Verwaltungs GmbH und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.