| Auswahl vertretungsbefugnis › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist stets zur alleinigen Vertretung berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |